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Erstellung von Mittelfristigen- und Jahresmaßnahmeplänen für Natura 2000 Gebiete

Felder bei Neu-Anspach  Riedelbacher Heide

 

Festlegung von Nutzungsarten und Terminen im Grünland, Gehölzrückschnitte und Neupflanzungen, Entnahmen von Gehölzen, Entfernen von standortfremden Pflanzen, Steuerung der Vernässung, Maßnahmen an den Fliessgewässern und Teichen und anderes.

 

Mit der NATURA 2000-Verordnung vom März 2008 wurden Gebiete in Hessen, die wegen ihrer Flora und Fauna von europäischer Bedeutung sind, ausgewiesen. Gemäß § 32 Absatz 1 des Hessischen Naturschutzgesetzes sind diese Gebiete durch besondere Maßnahmen hinsichtlich der Vorkommen und des Zustandes der Schutzgüter zu erhalten und zu entwickeln.

 

Für Gebiete, die überwiegend Offenland sind und keiner Naturschutzgebietsverordnung unterliegen, werden durch die Ämter für den ländlichen Raum, die auch die Betreuung der Bereiche wahrnehmen, Maßnahmenpläne erarbeitet und umgesetzt. Die Maßnahmenplanung wird mit den betroffenen Landwirten und Eigentümern, Naturschutzverbänden, Kommunen und Behörden abgestimmt.

 

Weitere Informationen:

 

NATURA 2000-Verordnung Hessen

 

Wir beraten Sie gerne.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Klemt, Rudi 5-455 06172-999-6114 06172-999-9833 E-Mail
Meier, Winfried 5-459 06172-999-6112 06172-999-9833 E-Mail
Ohrnberger, Monika 5-453 06172-999-6115 06172-999-9833 E-Mail
Römmelt, Hermann 5-457 06172-999-6113 06172-999-9833 E-Mail

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