Erstellung von Mittelfristigen- und Jahresmaßnahmeplänen für Natura 2000 Gebiete

Festlegung von Nutzungsarten und Terminen im Grünland, Gehölzrückschnitte und Neupflanzungen, Entnahmen von Gehölzen, Entfernen von standortfremden Pflanzen, Steuerung der Vernässung, Maßnahmen an den Fliessgewässern und Teichen und anderes.
Mit der NATURA 2000-Verordnung vom März 2008 wurden Gebiete in Hessen, die wegen ihrer Flora und Fauna von europäischer Bedeutung sind, ausgewiesen. Gemäß § 32 Absatz 1 des Hessischen Naturschutzgesetzes sind diese Gebiete durch besondere Maßnahmen hinsichtlich der Vorkommen und des Zustandes der Schutzgüter zu erhalten und zu entwickeln.
Für Gebiete, die überwiegend Offenland sind und keiner Naturschutzgebietsverordnung unterliegen, werden durch die Ämter für den ländlichen Raum, die auch die Betreuung der Bereiche wahrnehmen, Maßnahmenpläne erarbeitet und umgesetzt. Die Maßnahmenplanung wird mit den betroffenen Landwirten und Eigentümern, Naturschutzverbänden, Kommunen und Behörden abgestimmt.
Weitere Informationen:
Wir beraten Sie gerne.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Klemt, Rudi | 5-455 | 06172-999-6114 | 06172-999-9833 | |
| Meier, Winfried | 5-459 | 06172-999-6112 | 06172-999-9833 | |
| Ohrnberger, Monika | 5-453 | 06172-999-6115 | 06172-999-9833 | |
| Römmelt, Hermann | 5-457 | 06172-999-6113 | 06172-999-9833 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
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