Bauen im Außenbereich

Für Bauanträge und Bauvoranfragen informieren Sie sich bitte auf jeden Fall beim Fachbereich Bauaufsicht und - wenn notwenidig - bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Im Bereich Landwirtschaft gilt: Das Baurecht privilegiert landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich. Die Voraussetzungen für eine privilegierte Zulässigkeit von Bauvorhaben in der Landwirtschaft erläutern gerne die Ansprechpartner beim Amt für den ländlichen Raum. Als Träger öffentlicher Belange für Landwirtschaft und Landschaftspflege erhalten Sie:
Fachliche Stellungnahmen
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zu landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich
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zur Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungsverfahren)
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zur Planfeststellung
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zum Raumordnungsverfahren
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zu Einzelvorhaben aus landwirtschaftlicher Sicht sowie
zu naturschutzrechtlichen Anfragen.
Wir beraten Sie gerne.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Bretschneider-Herrmann, Nikolaus Dr.
Stellv. Fachbereichsleiter |
5-413 | 06172-999-6110 | 06172-999-9833 | |
| Hochheim, Anett-Christin | 5-415 | 06172-999-6132 | 06172-999-9833 | |
| Renth, Manfred | 5-415 | 06172-999-6133 | 06172-999-9833 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Ländlicher RaumAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Ländlicher Raum
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






