Zurück auf die Startseite  Einen Newsletter abonnieren.  Diese Seite ausdrucken.   Kontakt aufnehmen.  Schrift verkleinern Schrift vergrößern

Abweichungs- / Befreiungsantrag (Baurecht)

Kurzbeschreibung:

 

Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Ein vollständiger Antrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Antrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt.

 

 

 

Informationen: 

Abweichung Gartenhaus1

 

In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte

Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes

oder eine Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften

mit dem Bauantrag entschieden.

 

Wenn baugenehmigungsfreie Vorhaben von den

baurechtlichen Vorschriften abweichen, ist hierfür ein

separater Abweichungs-/Befreiungsantrag zu stellen.

 

Wenn beispielsweise eine Gerätehütte, die kleiner als

30 cbm Rauminhalt aufweist, den nach HBO

vorgeschriebenen Grenzabstand von mind. 3 m

unterschreitet, muss ein Antrag auf Abweichung von

§ 6 HBO gestellt werden.

 

Ein Befreiungs- oder Abweichungsantrag ist immer

zu begründen.

 

 

 

 

Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.

 

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

 

hmwvl neu

 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Belz, Sandra 2-249 06172-999-6307 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Steinbach
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Rehberg, Magdalena 2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail
 
pdf .gif Abweichungs-/Befreiungsantrag (Vordruck)
pdf .gif Abweichungs-/ Befreiungsantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

 

BPlan1

 

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.