Baugenehmigung
Kurzbeschreibung:
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Was wird benötigt?
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebühren der Baugenehmigung werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt.
Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen, auch von Werbeanlagen, bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Hessische Bauordnung (HBO) nicht ausdrücklich eine Genehmigungsfreiheit vorsieht.
Das jeweilige Verfahren bestimmt die Hessische Bauordnung, z.B.
- § 55 HBO - Baugenehmigungsfreie Vorhaben
- § 56 HBO - Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich
- § 57 HBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- § 58 HBO - Baugenehmigungsverfahren
- § 68 HBO - Fliegende Bauten
- § 69 HBO - Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft
In Bauanträgen nach § 57 HBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - ist die Bauuafsichtliche Prüfung eingeschränkt. Sie umfasst die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und beantragte bauordnungsrechtliche Abweichungen.
Die Prüfung durch die Bauaufsicht schließt nur dann andere öffentlich-rechtliche Vorschriften ein, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird, wie z.B. im Denkmalschutz.
Das heißt, in allen anderen Fällen muss die Bauherrschaft bei der entsprechenden Fachbehörde eine separate Genehmigung / Erlaubnis beantragen.
Die Einhaltung der materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts liegt grundsätzlich allein im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft, insbes. auch der durch die Bauherrschaft beauftragten Am Bau Beteiligten (Entwurfsverfasser, Bauleiter etc.)!
Generell ausgenommen vom Anwendungsbereich des Vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens sind Sonderbauten sowie der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen.
Im Rahmen des normalen Baugenehmigungsverfahrens nach § 58 HBO wird zusätzlich zum Prüfungsumfang des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens auch das Bauordnungsrecht geprüft.
Es besteht die Möglichkeit, trotz Vorliegen der Voraussetzungen des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens (§ 57 HBO) die Prüfung des Bauantrags im Baugenehmigungsverfahren nach § 58 HBO zu beantragen.
Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:
Informationen
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Glashütten | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Königstein | ||||
| Belz, Sandra | 2-249 | 06172-999-6307 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Kronberg | ||||
| Kienitz, Klaus-Dieter | 2-245 | 06172-999-6312 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Schmitten | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Steinbach | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Usingen | ||||
| Rehberg, Magdalena | 2-243 | 06172-999-6306 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Wehrheim | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Weilrod | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
|
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | 06172-999-9825 | |
|
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | 06172-999-9825 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Bauaufsicht - TechnikAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Hilfreiche Links:
Ingenieurkammer Hessen:
Architektenkammer Hessen:
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:
zum Arbeitsschutz:
Regierungspräsidium Darmstadt:
Hessisches Statistisches Landesamt:
Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.















