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Baulasten - Auskünfte

Welche Baulasteintragungen gibt es für dieses Grundstück?


 

 

Bild Grundstücke

 

Kurzbeschreibung:

 

Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist (diese Frage kann inbesondere beim Kauf/Verkauf eines Grundstücks eine Rolle spielen, da die Baulast wertbeeinflussend sein kann), erfahren Sie im Fachbereich Bauaufsicht.

 

Hier wird das sogenannte Baulastenverzeichnis geführt, in das alle Baulasten für den Hochtaunuskreis eingetragen sind.

 

Die Städte Bad Homburg v.d.Höhe und Oberursel mit Stadtteilen führen ein eigenes Baulastenverzeichnis, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind schriftlich zu beantragen (Fax, E-Mail oder Postweg). 

 

Aus Gründen des Datenschutzes ist es notwendig, das "berechtigte Interesse" nachzuweisen.

Leitzordner

Die nachstehend aufgeführten Unterlagen sind vorzulegen:

 

1. Antragsformular bitte die Angabe von Gemarkung, Flur und

    Flurstück nicht vergessen

2. Kopie des Grundbuchauszuges (als Eigentumsnachweis)

3. Kopie des Kaufvertrages (Vorvertrag o.ä.)

4. Vollmacht des Eigentümers 

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

Pro abzufragendes Flurstück fallen Gebühren in Höhe von 15,34 Euro an.

 

 

 

Informationen:

 

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen. Dies kann z.B. eine Zufahrts- oder eine Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück sein.

 

Solche öffentlich-rechtlichen Belastungen können neben den so genannten privatrechtlichen Belastungen, die in Abteilung 2 des Grundbuchs zu finden sind, bestehen.

 

Baulasten sind jedoch vom Grundbuch völlig unabhängig und dort auch nicht unbedingt eingetragen.

 

Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, z.B. Grundstückseigentümer (Nachweis erforderlich), erhält Auskunft über die im Baulastenverzeichnis eingetragen Baulasten zu oder auf dem Grundstück.

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Baulasten - Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Moses-Rott, Martina 2-248 06172-999-6308 06172-999-9825 E-Mail
Nickolai, Sibylle 2-250 06172-999-6301 06172-999-9825 E-Mail
 
pdf .gif Baulastauskunft Antrag (Vordruck)

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis in den kreisfreien Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

Antrag schriftlich

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihren Ansprechpartner der Bauaufsicht.

 

 

 

 

Die Hessische Bauordnung

 

 

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