Fliegende Bauten
Kurzbeschreibung:
Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches mindestens drei Tage vor Inbetriebnahme schriftlich angezeigt ist. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen. Das Ergebnis der Abnahme ist in das Prüfbuch einzutragen.
Was wird benötigt?
Die Vorschriften über Fliegende Bauten sind in § 68 der Hessischen Bauordnung (HBO) festgelegt.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebühren werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 festgesetzt.
Informationen:

Ein jeder kennt sie und die meisten sind schon einmal mit ihnen gefahren bzw. haben sie betreten: "Fliegende Bauten".
Das "Fliegen" in diesem Begriff bezieht sich jedoch nicht auf die Beweglichkeit einer Anlage oder eines Gerätes.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an verschiedenen Orten aufgestellt und zerlegt zu werden, z.B. Schaustellergeschäfte (Riesenräder, Achterbahnen, Karuselle), Tribünen oder Festzelte.
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung.
Dies gilt nicht für die in Abschn. 11 der Anlage 2 zur Hessischen Bauordnung (HBO) genannten Anlagen.

Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches mindestens drei Tage vor Inbetriebnahme schriftlich angezeigt ist.
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen. Das Ergebnis der Abnahme ist in das Prüfbuch einzutragen.
Die Vorschriften über Fliegende Bauten sind in § 68 der HBO festgelegt.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Friedrichsdorf | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Glashütten | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Grävenwiesbach | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Königstein | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Kronberg | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Neu-Anspach | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Schmitten | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Steinbach | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Usingen | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Wehrheim | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Weilrod | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Bauaufsicht - TechnikAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

Ingenieurkammer Hessen:
Architektenkammer Hessen:
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:
zum Arbeitsschutz:
Regierungspräsidium Darmstadt:












