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Teilbaugenehmigung

Kurzbeschreibung:

 

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann bei großen Bauvorhaben (Sonderbauten) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube oder für einzelne Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der - abschließenden Baugenehmigung - schriftlich gestattet werden (Teil-Baugenehmigung)

 

Was wird benötigt?

 

Mit dem schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist der geplante Umfang der Arbeiten (z.B. Ausheben der Baugrube, Fundamentarbeiten etc.) anzugeben.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Kosten für die Teilbaugenehmigung werden mit der (späteren) Baugenehmigung erhoben. 

 

 

Baugrube BaggerInformationen:

 

Grundsätzlich darf vor der Zustellung der Baugenehmigung nicht mit den Bauarbeiten (einschl. Baugrubenaushub) für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben begonnen werden.

 

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann für den Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der eigentlichen Baugenehmigung eine Teilbaugenehmigung erteilt werden.


Die Teilbaugenehmigung berechtigt nur zur Ausführung des festgelegten Teilbereiches.
 

Achtung: In der Baugenehmigung können für die gemäß Teilbaugenehmigung bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich diese aus der weiteren Prüfung der Bauvorlagen ergeben.

 

Voraussetzungen für einen Antrag auf Teilbaugenehmigung sind


1. die Vorlage eines vollständigen Bauantrages im

   "Normalen" Baugenehmigungsverfahren als

    Sonderbau nach § 58 HBO
und
2. die Genehmigungsfähigkeit des Gesamt-Bauvorhabens

Die Erteilung der Teilbaugenehmigung steht im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Belz, Sandra 2-249 06172-999-6307 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Steinbach
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Rehberg, Magdalena 2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

 

Hilfreiche Links: 

 

Hessische Bauordnung:

 

HBO2002 logo

 

 

Baugesetzbuch:

 

BauGB2

 

 

 

Baunutzungsverordnung:

 

BauNVO klein

 

 

 

Ingenieurkammer Hessen:

 

 

Ingenieurkammer logo

 

 

 

Architektenkammer Hessen:

 

Architektenkammer logo

 

 

 

Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:

 

Pruefingenieur2 logo

 

 

 

zum Arbeitsschutz:

 

sozialnetz2