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Verlängerung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden

Kurzbeschreibung:

 

Die Geltungsdauer von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Ausführliche Erläuterungen finden Sie unter "Informationen".

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Ein formloser Antrag auf Verlängerung der Genehmigung bzw. des Bescheides.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren des Verlängerungsbescheides werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 festgesetzt.

 

 

Informationen:  

 

Verlängerung

 

Eine Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden.

 

Ein Bauvorbescheid gilt drei Jahre.  Diese Frist kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

 

Der jeweilige Verlängerungsantrag muss jedoch in jedem Fall vor Ablauf der Frist bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. 

 

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Vorbescheides oder einer Baugenehmigung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde.

Baustelle Kran 

Maßgeblich für die Entscheidung ist die aktuelle Sach- und Rechtslage, nicht etwa die zum Zeitpunkt der Erteilung des Bauvorbescheides oder der Baugenehmigung geltende.

 

Die Bauaufsichtsbehörde ist bei der Entscheidung über den Verlängerungsantrag nicht an ihre positive Entscheidung bei der Erteilung des Vorbescheides oder der Baugenehmigung gebunden; sie hat vielmehr die Reichweite zwischenzeitlich eingetretener, den Bauvorbescheid bzw. der Baugenehmigung betreffende, Rechtsänderungen zu berücksichtigen.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Belz, Sandra 2-249 06172-999-6307 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Steinbach
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Rehberg, Magdalena 2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Hilfreiche Links:

 

Hessische Bauordnung:

 

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Baugesetzbuch:

 

BauGB2

 

 

 

Baunutzungsverordnung:

 

BauNVO klein

 

 

 

Ingenieurkammer Hessen:

 

 

Ingenieurkammer logo

 

 

 

Architektenkammer Hessen:

 

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Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:

 

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zum Arbeitsschutz:

 

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