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Gewässerrenaturierung

 

Naturnahe Gewässer sind für die Natur von großer Bedeutung.

Die Unterhaltung und Renaturierung  der Gewässer ist im Hessischen Wassergesetz (HWG) verankert. Natürliche Gewässer, die sich nicht in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sind, sofern nicht überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit entgegenstehen, in einem angemessenen Zeitraum wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen.

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so nicht 2Die in der Vergangenheit vielfach vorgenommenen baulichen Maßnahmen zur Abwehr von Überschwemmungen und zur Verbesserung der "Vorflut" für landwirtschaftliche Entwässerungsmaßnahmen oder aus anderen Zielsetzungen waren meist mit einer Verengung des Gewässerbettes und Verkürzung der Lauflänge verbunden.

 

Örtliche "Vorteile" wurden mit Verlusten an Retentionsraum, mit Gewässereintiefungen als Erosionsfolgen, Absenkungen des Grundwasserstroms, Abflußbeschleunigungen und Erhöhung der Hochwasserwellen stromab erkauft.

 

 

 

 

 

 

 

Tiefenbach

Um in Zukunft die ökologischen Funktionen der Fließgewässer wieder herzustellen, werden von Kommunen sowie Unterhaltungsverbänden als Vorhabensträger Planungen zur Renaturierung der Gewässer erarbeitet. 

  

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt für alle Gewässer einen "guten ökologischen Zustand" bis 2015.

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Geßler, Ilse 1-216 06172-999-6412 06172-999-9830 E-Mail
Klomann, Heinz 1-216 06172-999-6413 06172-999-9830 E-Mail
Wäser-Renner, Dagmar 1-212 06172-999-6416 06172-999-9830 E-Mail