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Grundwasserhaltung

 

Bei der Errichtung von baulichen Anlagen kann zur Freihaltung der Baugrube von zulaufendem Wasser eine Ableitung des Grundwassers während der Bauzeit erforderlich werden. Diese Grundwasserhaltung fällt unter den Begriff der Benutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und ist erlaubnispflichtig, unter bestimmten Voraussetzungen lediglich anzeigepflichtig. Zu Abklärung sollte frühzeitig (etwa 4 Wochen vor Beginn) ein Gespräch mit dem Fachbereich Wasser- und Bodenschutz erfolgen. 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Krist, Peter 1-214 06172-999-6411 06172-999-9830 E-Mail
Geßler, Ilse 1-216 06172-999-6412 06172-999-9830 E-Mail
Klomann, Heinz 1-216 06172-999-6413 06172-999-9830 E-Mail
Wäser-Renner, Dagmar 1-212 06172-999-6416 06172-999-9830 E-Mail
Laun, Udo 1-214 06172-999-6410 06172-999-9830 E-Mail