Kleinkläranlagen
In Außenbereichen liegende Anwesen können oft nicht an die Ortskanalisation angeschlossen werden. In diesen Fällen ist eine dezentrale Abwasserreinigung in Kleinkläranlagen möglich.
Kleinkläranlagen dienen der Behandlung des häuslichen Abwassers von außenliegenden Anwesen. Eine solche dezentrale Abwasserbeseitigung ist nur zulässig, wenn ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wirtschaftlich unzumutbar ist. Eine Kleinkläranlage besteht aus einer mechanischen Vorbehandlung (Mehrkammerbehälter) und einer biologischen Klärung. In der Vorbehandlung werden feste Inhaltsstoffe des Abwassers als Schlamm abgeschieden und in der Regel einmal jährlich zur kommunalen Kläranlage entsorgt. In der biologischen Klärung werden vor allem die gelösten organischen Inhaltsstoffe des Abwassers durch Bakterien abgebaut. Das in der Anlage gereinigte Abwasser wird anschließend in ein Gewässer eingeleitet oder in den Untergrund versickert. Für die Einleitung oder Versickerung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Klomann, Heinz | 1-216 | 06172-999-6413 | 06172-999-9830 | |
| Krist, Peter | 1-214 | 06172-999-6411 | 06172-999-9830 |






