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Versickerung von Regenwasser

Im Haushalt, in Gewerbe und Industrie fällt Abwasser an, das den Regeln der Technik entsprechend behandelt werden muss. Um diese Abwässer umweltverträglich in Oberflächengewässer einleiten zu können, müssen sie in Zentralkläranlagen gereinigt werden. In Außenbereichen liegende Anwesen können oft nicht an die Ortskanalisation angeschlossen werden. In diesen Fällen ist eine dezentrale Abwasserreinigung in Kleinkläranlagen möglich.

Gewerbliches und industrielles Abwasser muss vor der einleitung in die öffentliche Kanalisation vorbehandelt werden, um die Schädlichkeit zu verringern bzw. gefährliche Stoffe wie Mineralöle zurückzuhalten.


 

Durch die zunehmende Versiegelung der natürlichen Oberflächen wird die Versickerung von Regenwasser sowie die Grundwasserneubildung verringert. Durch eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung - z.B. die gezielte Versickerung von Regenwasser, das auf befestigten Flächen anfällt - kann dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Grundsätzlich ist bei der Versickerung von Regenwasser - das je nach Herkunft (Wohnbebauung, Verkehrsflächen) in unterschiedlichem Maß mit Schadstoffen belastet ist - sicherzustellen, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen. Wird "verschmutztes" Regenwasser (z.B. von Straßenflächen) versickert oder der erforderliche Mindestabstand zum Grundwasserspiegel nicht eingehalten, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Bemessungsregeln für Planung und Dimensionierung der Versickerungsanlagen können dem ATV-Arbeitsblatt A 138 entnommen werden. Näherungsweise kann die Versickerungsfähigkeit des Bodens auch durch einen Versickerungsversuch festgestellt werden. 

 

 

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