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Übertragung von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnissen

 

Kurzbeschreibung:
 
 
Ausländer, die einen neuen Nationalpass erhalten haben, müssen sich ihren Aufenthaltstitel in den neuen Pass eintragen lassen (Übertrag).
 
Was wird benötigt:
  • alter und neuer Nationalpass
  • 2 biometrische Paßbilder, siehe Fotomustertafel
Gebühren:

 

Die Gebühr beträgt 30 €, für minderjährige Kinder 15 €. 

 

 

Informationen: 

 

 

Die Zuständigkeit bei der Sachbearbeitung richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
 

A - D          wird z. Zt. von E-Z mit übernommen.

E - K           Frau Allendörfer

L - R           Frau Bernhardt

S - Z          Frau Aust

Relocation   Frau Raab / Frau Allendörfer

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Allendörfer, Monika 3-259 06172-999-4912 06172-999-9834 E-Mail
Bernhardt, Nadine
3-257 06172-999-4913 06172-999-9834 E-Mail
Raab, Kerstin 3-263 06172-999-4915 06172-999-9834 E-Mail
Aust, Simone
3-255 06172-999-4914 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Öffnungszeiten der

Ausländerbehörde:

 

Montag

07:30 - 11:30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

07:30 - 11:30 Uhr

 

Donnerstag    

13:30 - 16:00 Uhr

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung