Anmeldung eines Fahrzeuges nach Zuzug in den Kreis
Kurzbeschreibung:
Wenn Sie aus einem anderen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt in den Hochtaunuskreis zugezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.
Hinweis:
Seit dem 1. November 2009 haben Sie bei einem Umzug innerhalb Hessens die Wahlmöglichkeit entweder Ihr bisheriges „hessisches“ Kennzeichen beizubehalten (sofern das Fahrzeug darauf zugelassen ist) oder ein HG-Kennzeichen zu bekommen. Bitte teilen Sie Ihre Wahl Ihrer Zulassungsbehörde am Umschreibungstag mit.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen immer ein HG-Kennzeichen erhalten.
Vorzulegen sind bei Vorsprache:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis
Ausnahme:
Sie haben ein hessisches Kennzeichen, möchten dies beibehalten und die Fahrzeugpapiere sind nach dem 30.09.2005 ausgestellt.
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist (Fremdkennzeichen)
Ausnahme:
Sie haben ein hessisches Kennzeichen und möchten dies beibehalten.
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
Ausnahme:
Sie haben ein hessisches Kennzeichen und möchten dies beibehalten. In diesen Fällen müssen Ihre Versicherungsdaten elektronisch abrufbar sein (geht nur bei Zulassungen ab 2003).
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültigen Personalausweisersatz;
ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
- Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, wenn die erste Untersuchung fällig war und der jeweilige Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein hervorgeht
- Kontoeinzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung oder Härtefallbescheinigung (siehe unter Formulare)
Ausnahme: Sie haben ein hessisches Kennzeichen und möchten dies beibehalten. Sofern sich bei dem Umzug auch die Bankverbindung geändert hat, ist aber eine schriftliche Mitteilung mit der neuen Bankverbindung vorzulegen.
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 5), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden.
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
- Schwerbehindertenausweis oder Führerschein des/der Minderjährigen
- Einverständniserklärung (siehe unter Formulare) ggf. mit Nachweis der alleinigen Erziehungsberechtigung; der/die Erziehungsberechtigte/n muss/müssen sich ebenfalls ausweisen (siehe Nr. 5)
Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:
- Siehe unter „Zulassung auf Firma/Institution“
Gebühren:
- nur mit Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1: 27,10 €
- mit Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2: 30,50 €
Es können ggf. zusätzlich anfallen:
- Feinstaubplakette 5,00 €
- Wunschkennzeichen 10,20 €
- Vorab-Reservierung des Wunschkennzeichens 2,60 €
- bei Umstellung von Altpapieren (vor dem 01.10.2005 ausgestellt) 5,10 €
- bei nicht getypten Fahrzeugen (Daten nicht elektronisch abrufbar) 15,30 €
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.