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Kurzbeschreibung:
Das Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden (ehemalige Stilllegung).
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Information:
Beachten Sie bitte, dass bei einer Außerbetriebsetzung das dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen nicht automatisch reserviert bleibt.
Sie können dieses aber bei der Außerbetriebsetzung auf Wunsch reservieren lassen, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 Monaten. Diesen Zeitraum können Sie jeweils um 6 Monate verlängern.
Wird bei der Außerbetriebsetzung keine Reservierung vorgenommen oder ist diese Reservierung bzw. eine spätere Verlängerung dieser Reservierung abgelaufen, so wird das Kennzeichen frei und kann anderweitig vergeben werden.
Gebühren:
* Sind HG-Kennzeichen mit Kennzeichenmitnahme in einen anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben, so wird die Fahrzeugakte nicht mehr im Hochtaunuskreis sondern in einer anderen Zulassungsbehörde geführt.
Sind Kennzeichen, die keine HG-Kennzeichen sind, mit Kennzeichenmitnahme in den Hochtaunuskreis umgeschrieben, so werden die Fahrzeugakten hier im Hochtaunuskreis geführt.
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
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Verbleibserklärung |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen