Ausfuhr eines Fahrzeuges ins Ausland
Kurzbeschreibung:
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- Versicherungsbestätigungskarte für eine Internationale Zulassung
- Gültige Hauptuntersuchungsbescheinigung sofern die erste Hauptuntersuchung fällig war.
Das Ausfuhrkennzeichen ist maximal für die Dauer der Gültigkeit der Hauptuntersuchung zuzuteilen, längstens jedoch auf ein Jahr. - gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültigen Personalausweisersatz;
ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist; - Bei im Ausland lebenden Personen: Original des Reisepasses mit ausländischem Wohnsitznachweis
- bankbestätigter Bareinzahlungsbeleg mit Steuerbescheid (zu beantragen mit der Erklärung für Finanzamt - siehe unter Formulare)oder Bescheinigung des Finanzamtes über die bezahlte Kraftfahrzeugsteuer
oder Kontoeinzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung (Inlandskonto) - Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 6), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden.
Bei Zulassung oder Umschreibung auf eine Firma oder Institution:
- Siehe unter „Zulassung auf eine Firma/Institution“
Informationen:
Das Fahrzeug muss bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgefahren werden:
- wenn erstmalig eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt werden muss
- innerhalb der ersten drei Jahre nach Neuzulassung sofern ein Halterwechsel vorliegt.
Ausnahme: Es liegt ein Hauptuntersuchungsbericht vor, der nicht älter als 6 Monate ist (z. B. bei Motorrad, Taxi, Mietwagen).
Siehe unter „Vorführpflicht“
Gebühren:
- einfache Gebühr, auch als Umschreibung, ohne Halterwechsel 31,50 €
- mit Halterwechsel 33,90 €
- mit Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2: 34,90 €
Es können ggf. zusätzlich anfallen:
- bei Umstellung von Altpapieren (vor dem 01.10.2005 ausgestellt) 5,10 €
- bei nicht getypten Fahrzeugen (Daten nicht elektronisch abrufbar) 15,30 €
- Internationaler Zulassungsschein (nur auf Wunsch) 10,20 €
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
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Vorführpflicht |
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Steuer-Vollmacht |
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Händlererklärung |
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Steuererklärung für Ausfuhrkennzeichen |
Dienststellen und Öffnungszeiten
KFZ-Zulassungsstelle Bad HomburgAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen






