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Kurzbeschreibung:
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei Zulassung oder Umschreibung auf eine Firma oder Institution:
Informationen:
Das Fahrzeug muss bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgefahren werden:
Siehe unter „Vorführpflicht“
Gebühren:
Es können ggf. zusätzlich anfallen:
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
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Vorführpflicht |
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Steuer-Vollmacht |
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Händlererklärung |
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Steuererklärung für Ausfuhrkennzeichen |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen