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Feinstaub-Plakette

 

Kurzinformation:

 

Bei Überschreiten von EU-Grenzwerten für Feinstaub können ausgewiesene Umweltzonen von Großstädten seit dem 01.03.2007 von Fahrzeugen der Klassen M und N (PKWs, LKWs, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge) nur noch mit entsprechender Feinstaub-Plakette befahren werden.

 

 

Wie erhalte ich eine Feinstaub-Plakette?

 

Sie erhalten Ihre Feinstaub-Plakette bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde, einem der technischen Überwachungsvereine (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS) oder einer der autorisierten Werkstätten.

Vorzulegen ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der Fahrzeugschein.

 

Wo wird die Plakette angebracht?

 

Die Plakette wird mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs beschriftet und gut sichtbar an die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt, z.B. im Bereich hinter dem Innenspiegel oder einer der Ecken. Versucht man, sie wieder abzulösen, zerstört sie sich selbst. Ändert sich das Kennzeichen am Fahrzeug (z.B. durch Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk) so muss die alte Plakette entfernt und eine neue erworben werden, denn die Plakette muss immer mit dem Kennzeichen übereinstimmen.

 

 

Gebühren:     5,00 €

 

Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

 

 

Informationen:

 

Seit dem 01.03.2007 gilt bundesweit die neue Feinstaubplaketten-Verordnung. Überall da, wo in den bundesdeutschen Großstädten die EU-Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden, richten die zuständigen Verkehrsplaner sogenannte "Umweltzonen" ein.

In Köln, Hannover und Berlin z. B. bestehen bereits seit dem 01.01.2008 die ersten Umweltzonen, in Frankfurt am Main wurde am 01.10.2008 eine Umweltzone eingerichtet.

 

In den mit entsprechendem Verkehrsschild als "Umweltzone" gekennzeichneten Stadtbereich können Sie nur noch mit einer Feinstaub-Plakette hinter der Windschutzscheibe hineinfahren. Ansonsten droht Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Hiervon ausgenommen sind Polizei, Krankenwagen, Behindertenfahrzeuge, Arztwagen, Militär, Müllwagen, Arbeitsmaschinen (Kehrmaschine, Straßenwalze usw.), land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren) sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Motorräder, Trikes) und seit dem 08.12.2007 außerdem Oldtimer, die historische Kennzeichen (H-Kennzeichen) oder rote Kennzeichen (07er-Kennzeichen) haben.

 

Welche Plakette Sie erhalten (grün, gelb oder rot) hängt von Ihrem Fahrzeug ab bzw. von dem Schadstoffschlüssel Ihres Fahrzeugs. Anhand der Bezeichnung Euro 2, Euro 3 usw. ist keine Zuordnung möglich.

Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle) erhalten die grüne Plakette.

 

Für Fahrzeugbesitzer, die in Umweltzonen wohnen und ein Fahrzeug haben, das keine Plakette bekommt, kann jede Stadt für ihre eigene Umweltzone selbst Ausnahmeregelungen treffen und Ausnahmegenehmigungen erteilen.

In Frankfurt am Main brauchen außerdem keine Plakette und keine Ausnahmegenehmigung Fahrzeuge bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, roten Händler-Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen. Weitere Informationen unter www.frankfurt.de.

 

Die Feinstaub-Plakette am Fahrzeug ist keine Pflicht. Sie benötigen diese nur dann, wenn Sie beabsichtigen, in einen als Umweltzone gekennzeichneten Bereich hinein zu fahren.

 

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge brauchen die Plakette, wenn sie in Umweltzonen hineinfahren wollen.

 

Weitere Informationen, Abbildungen der Umweltzonenschilder und Plaketten sowie Tabellen zur Einordnung Ihres Fahrzeuges auch unter www.adac.de (Umwelt).


Dienststellen und Öffnungszeiten

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Fax: 06172-999-9809

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

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61352 Bad Homburg v.d. Höhe

KFZ-Zulassungsstelle Usingen

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Anschrift

KFZ-Zulassungsstelle Usingen

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