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Aus Gründen des Datenschutzes sind Halterauskünfte nur auf schriftlichen, begründeten Antrag und aus verkehrsbezogenen Anlässen zulässig.
Die zu erhebende Gebühr für eine solche Auskunft beträgt 5,10 €.
Sofern dem Antrag nicht bereits ein Verrechnungsscheck beiliegt, wird die Gebühr mit Überweisungsträger angefordert.
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen