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Kurzbeschreibung:
Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung (in andere Sprachen) des nationalen Fahrzeugscheins. Er kann erforderlich sein, wenn man mit einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren will. Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Fahrzeugschein erforderlich ist.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
Gebühren: 10,20 €
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen