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Internationaler Fahrzeugschein

Kurzbeschreibung:

 

Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung (in andere Sprachen) des nationalen Fahrzeugscheins. Er kann erforderlich sein, wenn man mit einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren will. Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Fahrzeugschein erforderlich ist.

 

Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

 

Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.

 

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

 

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

 

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein 
  2. Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültigen Personalausweisersatz;
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
     
  3. Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 2), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden

 

 

Gebühren: 10,20 €


Dienststellen und Öffnungszeiten

KFZ-Zulassungsstelle Bad Homburg

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9809

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

KFZ-Zulassungsstelle Usingen

Email

Telefon: 06081-2031-

Anschrift

KFZ-Zulassungsstelle Usingen

Obergasse 23

61250 Usingen