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Kennzeichenaustausch bei Unbrauchbarkeit

Kurzbeschreibung:

 

Wenn das Kennzeichen nicht mehr lesbar oder beschädigt ist, muss es umgetauscht werden.

 

 

Vorzulegende Unterlagen:

 

  1. Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein 
  2. Das/die unbrauchbare/n Kennzeichen 
  3. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz;
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist
  4. Im Vertretungsfall eine Vollmacht sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 3), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden. 

 

Gebühren:

 

nur vorderes Schild:                                    3,60 €

nur hinteres Schild:                                     4,10 €

kompletter Satz (vorne und hinten):            5,10 €

 

Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

 
pdf .gif Steuer-Vollmacht

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