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Kurzbeschreibung:
Kurzzeitkennzeichen werden für die Dauer von maximal 5 Tagen ausgegeben. Ihre Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Ebenso kann bei der Zuteilung keine Vordatierung erfolgen, d. h., sie sind ab dem Tag gültig, an dem sie ausgegeben werden.
Sie dürfen nur für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten (TÜV) und nur für ein und dasselbe Fahrzeug genutzt werden. Sie sind nur für den Eigengebrauch und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt.
Vorzulegende Unterlagen:
Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:
Gebühren: 10,50 €
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Hinweis:
Wird mehr als ein Kurzzeitkennzeichen für eine Person beantragt, so kann bei der Zuteilung eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden. Für diesen Fall sollten entsprechende Unterlagen, die den Verwendungszweck belegen (z. B. Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere, Terminbestätigung usw.), mitgebracht werden.
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Steuer-Vollmacht |
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen