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Kurzbeschreibung:
Wenn sich der Name (z. B. durch Eheschließung) oder die Anschrift ändert (nur innerhalb des Hochtaunuskreises), müssen die Zulassungsbescheinigung und das Fahrzeugregister geändert werden.
Vorzulegende Unterlagen:
Zusätzlich bei Namensänderung wenn die Änderung im Ausweisdokument noch nicht erfolgt ist:
Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:
Informationen:
Wenn es sich nicht um eine Standort-, Zweitwohnsitz- oder Firmenzulassung handelt und sofern keine neuen Papiere ausgestellt werden müssen, können Sie eine Anschriftenänderung auch bei dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde (mittels Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein) vornehmen lassen.
Ist das Fahrzeug bei Privatpersonen auf den Zweitwohnsitz zugelassen oder ist es bei anderen nicht-juristischen Personen, z.B. Einzelunternehmen/BGB-Gesellschaften (Taxi-Einzelunter-nehmen, Kiosk, Apotheke usw.) oder Freiberuflern (Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt usw.) auf den Betrieb bzw. Betriebssitz/Standort zugelassen, so ist eine Umstellung der Zulassung nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV - in Kraft getreten am 01.03.2007) vorzunehmen und zwar
Hierfür ist jeweils die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.
Sofern bei Einzelunternehmen/BGB-Gesellschaften oder bei Freiberuflern, die als Personengesellschaft eingetragen sind, ein Betriebssitz nachgewiesen wird (Gewerbeanmeldung, Registerauszug Amtsgericht), ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Betriebssitzes für die Umstellung zuständig. Die Zulassung/Änderung erfolgt dann zwar am Betriebssitz aber dennoch auf Name und Hauptwohnsitz des (benannten) Vertreters.
Gebühren:
Anschriftenänderung mit Aufkleber 11,00 €
Namens- oder Anschriftenänderung
mit Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 11,70 €
Namens- oder Anschriftenänderung
mit Umstellung von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
in Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 20,20 €
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
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Steuer-Vollmacht |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen