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Kurzbeschreibung
Schleppen ist das Fortbewegen von verunfallten und/oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeugen hinter anderen Kraftfahrzeugen. Dabei besteht kein Notbehelfsgedanke.
Das Schleppen eines Fahrzeuges bedarf einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) von den Bestimmungen des § 33 StVZO.
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Schleppgenehmigung |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen