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Umkennzeichnung eines Fahrzeuges

Kurzbeschreibung:

 

Auf Wunsch kann man einem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination (Änderung von Buchstaben und/oder Zahlen) geben lassen.

 

Vorzulegen sind dazu:

 

  1. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis 
  2. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) 
  3. Kennzeichenschild/er 
  4. Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, wenn die erste Untersuchung fällig war und der Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) hervorgeht 
  5. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Personalausweisersatz;
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
  6. Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 5), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden 

Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution: 

  • Siehe „Zulassung auf eine Firma/Institution“ 

Informationen:

 

Ist das Fahrzeug auf eine Firma (nicht-juristische Person) zugelassen und entspricht die Zulassung nicht mehr dem derzeitigen Gesetzesstand, so wird zunächst Bestandsschutz gewährt, wenn lediglich umgekennzeichnet werden soll.

 

Gebühren:

 

• Umkennzeichnung:                                                                                                 30,50 € 

 

Es können ggf. zusätzlich anfallen: 

  • Feinstaubplakette                                                                                              5,00 €
  • Wunschkennzeichen                                                                                         10,20 €
  • Vorab-Reservierung des Wunschkennzeichens                                                     2,60 €
  • bei Umstellung von Altpapieren (vor dem 01.10.2005 ausgestellt)                          5,10 €
  • bei nicht getypten Fahrzeugen (Daten nicht elektronisch abrufbar)                       15,30 € 

Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

 
pdf .gif Zulassung auf eine Firma oder Institution
pdf .gif Steuer-Vollmacht
pdf .gif Härtefallbescheinigung
pdf .gif Händlererklärung

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