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Kurzbeschreibung:
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug erstanden haben und dieses auf Ihren Namen anmelden möchten, benötigen Sie verschiedene Unterlagen:
Hinweis:
Seit dem 14. Februar 2012 haben Sie im Hochtaunuskreis die Wahlmöglichkeit entweder das bisherige „hessische“ Kennzeichen beizubehalten (sofern das Fahrzeug darauf zugelassen ist) oder ein HG-Kennzeichen zu bekommen. Wenn Sie das bisherige „hessische“ Kennzeichen beibehalten möchten, teilen Sie dies bitte Ihrer Zulassungsbehörde am Zulassungstag mit.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen ein HG-Kennzeichen erhalten.
Vorzulegende Unterlagen:
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:
Informationen:
Das Fahrzeug muss innerhalb der ersten drei Jahre nach Neuzulassung bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgefahren werden.
Ausnahme: Es liegt ein Hauptuntersuchungsbericht vor, der nicht älter als 6 Monate ist (z. B. bei Motorrad, Taxi, Mietwagen).
Siehe unter „Vorführpflicht“
Gebühren:
Die Gebühren betragen zwischen 19,20 € und 30,50 €. Dies ist z.B. abhängig davon, ob das Fahrzeug vorher im selben Zulassungsbezirk zugelassen war, ob eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 erforderlich ist und ob eine Kennzeichenänderung erfolgt.
Es können ggf. zusätzlich anfallen:
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
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Einverständniserklärung |
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Händlererklärung |
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Härtefallbescheinigung |
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Steuer-Vollmacht |
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Steuer-Einzugsermächtigung |
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Vorführpflicht |
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen