Verkauf oder Veräußerung eines Fahrzeuges
Kurzbeschreibung:
Der Verkauf oder die Veräußerung eines Fahrzeuges ist der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde nach den Bestimmungen des § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) anzuzeigen.
Informationen:
Eine Veräußerungsanzeige/Kaufvertrag finden Sie unten angefügt.
Beachten Sie bitte bei dem Verkauf Ihres Fahrzeuges die folgenden Hinweise.
Bei Fahrzeugverkäufen häufen sich die Fälle, in denen die/der Erwerber/in ihrer/seiner Pflicht zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Folge: SIE als eingetragene/r Halter/in zahlen weiterhin Kfz-Steuern, eventuell die Versicherung und müssen sich um ggf. eingehende Strafzettel kümmern.
Die in vielen Kaufverträgen enthaltene Vereinbarung, "Die/Der Käufer/in verpflichtet sich zur Um-/Abmeldung innerhalb von drei Tagen", nützt Ihnen nichts, wenn die/der Käufer/in sich nicht daran hält.
Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug in das Ausland verkauft wird: Wenn die/der Käufer/in das Fahrzeug im Ausland anmeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsbehörde oft keine Meldung hierüber. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderliche Bescheinigung im Ausland zu besorgen aus der hervorgeht, dass (wann und auf wen) das Fahrzeug angemeldet/umgeschrieben wurde und die deutschen Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) entwertet oder eingezogen wurden. Dies ist sehr schwierig, sehr zeitaufwendig und ggf. mit hohen Kosten verbunden. Bis zur Vorlage dieses Nachweises zahlen Sie Steuer und Versicherung weiter.
Deshalb unser Rat:
Fahrzeug vor der Übergabe an den Erwerber außer Betrieb setzen!!!
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Verkaufsanzeige-Kfz |
Dienststellen und Öffnungszeiten
KFZ-Zulassungsstelle Bad HomburgAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen






