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Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Schein)

Kurzbeschreibung:

 

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der Fahrzeugschein gestohlen wurde oder sonst in Verlust geraten ist, muss ein Ersatzdokument beantragt werden.

 

 

Vorzulegen bei Verlust:

 

  • Eidesstattliche Versicherung (EV) des für den Verlust Verantwortlichen (abzugeben vor einem Notar oder bei der Zulassungsbehörde; hierzu ist die persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises - siehe Nr. 4 - erforderlich)
    Firmen, Banken, Institutionen siehe unten

 

Vorzulegen bei Diebstahl:

 

  • Durchschrift der Diebstahlsanzeige bei der Polizei

 

Immer vorzulegen sind:

 

  1. Originalprüfbericht über gültige Hauptuntersuchung (TÜV), sofern die erste Prüfung fällig war 
  2. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
  3. Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 4), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden 
  4. Fahrzeugbrief, sofern Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vor dem 01.10.2005 ausgestellt waren

 

Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:

 

  • Siehe „Zulassung auf Firma/Institution“

  

Informationen:

 

Ist das Fahrzeug auf eine Firma (Nicht-juristische Person) zugelassen und entspricht die Zulassung nicht mehr dem derzeitigen Gesetzesstand, so wird zunächst Bestandsschutz gewährt, wenn lediglich eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt werden soll.

 
pdf .gif Steuer-Vollmacht
pdf .gif Zulassung auf eine Firma oder Institution

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