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Kurzbeschreibung:
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der Fahrzeugschein gestohlen wurde oder sonst in Verlust geraten ist, muss ein Ersatzdokument beantragt werden.
Vorzulegen bei Verlust:
Vorzulegen bei Diebstahl:
Immer vorzulegen sind:
Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:
Informationen:
Ist das Fahrzeug auf eine Firma (Nicht-juristische Person) zugelassen und entspricht die Zulassung nicht mehr dem derzeitigen Gesetzesstand, so wird zunächst Bestandsschutz gewährt, wenn lediglich eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt werden soll.
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Steuer-Vollmacht |
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen