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Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens

Kurzbeschreibung:

 

Wenn Ihnen ein Kennzeichen gestohlen wurde oder auf sonstige Weise abhanden gekommen ist, müssen Sie die Neuausstellung bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Dies bedeutet, dass das Fahrzeug ein anderes Kennzeichen erhalten muss (Umkennzeichnung) und die Fahrzeugpapiere neu ausgestellt werden müssen.

 

 

Vorzulegen bei Verlust:

 

 

Vorzulegen bei Diebstahl:

 

 

Immer vorzulegen:

 

  1. Eventuell noch vorhandenes Kennzeichen 
  2. Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis 
  3. Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein 
  4. Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, wenn die erste Untersuchung fällig war und der Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein hervorgeht 
  5. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz;
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
  6. Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 7), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden

 

Wenn eine Firma oder Institution betroffen ist:

 

 

Informationen:

 

Ist das Fahrzeug auf eine Firma (nicht-juristische Person) zugelassen und entspricht die Zulassung nicht mehr dem derzeitigen Gesetzesstand, so wird zunächst Bestandsschutz gewährt, wenn lediglich umgekennzeichnet werden muss.

 
pdf .gif Steuer-Vollmacht
pdf .gif Zulassung auf eine Firma oder Institution

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KFZ-Zulassungsstelle Usingen

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Anschrift

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