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Kurzbeschreibung:
Wenn Ihnen ein Kennzeichen gestohlen wurde oder auf sonstige Weise abhanden gekommen ist, müssen Sie die Neuausstellung bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Dies bedeutet, dass das Fahrzeug ein anderes Kennzeichen erhalten muss (Umkennzeichnung) und die Fahrzeugpapiere neu ausgestellt werden müssen.
Vorzulegen bei Verlust:
Vorzulegen bei Diebstahl:
Immer vorzulegen:
Wenn eine Firma oder Institution betroffen ist:
Informationen:
Ist das Fahrzeug auf eine Firma (nicht-juristische Person) zugelassen und entspricht die Zulassung nicht mehr dem derzeitigen Gesetzesstand, so wird zunächst Bestandsschutz gewährt, wenn lediglich umgekennzeichnet werden muss.
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Steuer-Vollmacht |
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen