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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges - nicht EU

Kurzbeschreibung:

 

Bei Erwerb eines fabrikneuen Fahrzeuges aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR (i. d. R. ohne EG-Typgenehmigung) müssen für die Zulassung bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

 

 

Vorzulegende Unterlagen:

 

  1. vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere im Original; wenn keine vorhanden, Rechnung des Originallieferanten (ggf. + Zwischenhändler + Endrechnung) auf Ihren Namen lautend 
  2. TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme Staatlicher TÜV);
    hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden - siehe unter der Beschreibung zu „Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung“ 
  3. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (wird durch das zuständige Zollamt erteilt) 
  4. Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) 
  5. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz;
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
  6. Kontoeinzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung oder Härtefallbescheinigung 
  7. Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 5), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden

 

Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:

 

  • Schwerbehindertenausweis oder Führerschein des/der Minderjährigen
     
  • Einverständniserklärung, ggf. mit Nachweis der alleinigen Erziehungsberechtigung; der/die Erziehungsberechtigte/n muss/müssen sich ebenfalls ausweisen können (siehe Nr. 5)

 

Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:

 

  • Siehe „Zulassung auf Firma/Institution“

 

 

Informationen:

 

Das Fahrzeug muss bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgefahren werden, wenn erstmalig eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (vormals Kraftfahrzeugbrief) ausgestellt wird.

 

Siehe unter „Vorführpflicht“

 
pdf .gif Zulassung auf eine Firma oder Institution
pdf .gif Einverständniserklärung
pdf .gif Händlererklärung
pdf .gif Härtefallbescheinigung
pdf .gif Steuer-Vollmacht
pdf .gif Steuer-Einzugsermächtigung
pdf .gif Vorführpflicht

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