Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Kurzbeschreibung:
Fabrikneue Fahrzeuge waren bisher noch nicht zugelassen sondern werden hier erstmalig erfasst.
Vorzulegende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original !) - auch COC (Certificate of conformity) genannt
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz;
ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist; - Kontoeinzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung oder Härtefallbescheinigung
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 4), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
- Schwerbehindertenausweis oder Führerschein des/der Minderjährigen
- Einverständniserklärung, ggf. mit Nachweis der alleinigen Erziehungsberechtigung; der/die Erziehungsberechtigten muss/müssen sich ebenfalls ausweisen können (siehe Nr. 4)
Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:
- Siehe unter „Zulassung auf Firma/Institution“
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Einverständniserklärung |
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Steuer-Vollmacht |
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Härtefallbescheinigung |
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Händlererklärung |
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Steuer-Einzugsermächtigung |
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
Dienststellen und Öffnungszeiten
KFZ-Zulassungsstelle Bad HomburgAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen






