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Zuteilung eines 07-Kennzeichens

Kurzbeschreibung:

 

Hier handelt es sich um rote Kennzeichen für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und nicht für den Alltagsgebrauch bestimmt sind.

 

 

Folgende Unterlagen sind vorab vorzulegen (können geschickt werden):

 

  1. Formloser Antrag
     
  2. Personalausweis des Antragstellers in Kopie (Original bei Zuteilung)
     
  3. Fahrzeugbrief/e (ggf. ausländische Zulassung mit Eigentumsnachweis) in Kopie (Original bei Zuteilung)
  4. Historisches Gutachten (TÜV, amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer, Prüfingenieur) nach § 23 StVZO 

Ferner ist vom Antragsteller vorab ein Führungszeugnis der Belegart „0“ zu beantragen (beim Einwohnermeldeamt, kommt direkt zur Zulassungsstelle).

Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers wird weiterhin von der Zulassungsbehörde durch Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geprüft. Die Antwort des KBA dauert ca. 1 bis 2 Wochen.

Sofern eine Firma den Antrag stellt, müssen alle Geschäftsführer überprüft werden (Führungszeugnis, KBA) und den Personalausweis vorlegen.

 

Weitere vorzulegende Unterlagen (bei Zuteilung des Kennzeichensatzes):

 

Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution: 

Kosten:

 

Die Zuteilung der Kennzeichen kostet z. Zt. 229,60 € (mit Fahrtenbuch) und 191,73 € Steuer (pauschal) jährlich für Pkw oder 46,02 € Steuer (pauschal) jährlich für Kräder.

Der Nachtrag eines Fahrzeuges in das Fahrzeugscheinheft kostet 15,60 €. 

 

Informationen:

 

Ein 07-Kennzeichen(-satz) kann einer Person oder Firma für ein und mehrere Fahrzeuge zugeteilt werden, sofern diese Fahrzeuge ein Mindestalter von 30 Jahren (Tag der Erstzulassung) erreicht haben. Ein historisches Gutachten (TÜV, amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer, Prüfingenieur) ist erforderlich; dieses umfasst auch die Hauptuntersuchung (HU).

Die Fahrzeuge dürfen im Rahmen von Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zu traditionellen (Oldtimer-)Veranstaltungen bewegt werden, nicht jedoch im Alltagsgebrauch. Ein Fahrtenbuch muss geführt werden.

 

Fahrzeuge, die bereits auf einem (anderen) roten 07-er Kennzeichen eingetragen waren (Nachweis vorlegen), können im Wege der Bestandsschutzregelung übertragen werden.

 
pdf .gif Zulassung auf eine Firma oder Institution
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pdf .gif Härtefallbescheinigung
pdf .gif Händlererklärung
pdf .gif Steuer-Einzugsermächtigung

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