Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
Kurzbeschreibung:
Der Grundgedanke dieses Modells ist, mehr Fahrpraxis, Routine und Erfahrung als Teilnehmer am Straßenverkehr zu gewinnen. Die gewünschte Folge hieraus ist ein reduziertes Risiko, weniger Gefahr und dadurch auch weniger Unfälle, da gerade Fahranfänger/innen ein überdurchschnittliches Unfallrisiko haben.
Das Modell gilt nur für die Klassen B und BE!!
Der Antrag wird zusätzlich zum "normalen" Ersterteilungsantrag gestellt (s. Formulare).
Was benötigt man zur Antragstellung (Ersterteilungsantrag)?
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments
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Ein aktuelles biometrisches Passfoto
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Sehtest
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Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
Zusätzlich für das "BF 17":
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Mindestalter: 16 ½ Jahre
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Benennung von mind. einem Begleiter, der damit auch einverstanden ist, auf einem extra Beiblatt (s. Formulare) mit Kopien des Führerscheins und des Ausweises
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Zustimmung beider Eltern oder des/der allein Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Modell und zu den gewünschten Begleitern (s. Formulare)
Anforderungen an einen Begleiter:
· Mindestalter: 30 Jahre
· Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. vergleichbarer deutscher oder EU-Klassen seit mindestens 5 Jahren
· Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen
Gebühren: Ersterteilungsantrag: 43,40 €
Zusatzantrag BF 17: 8,70 €
Kosten pro Begleiter: 8,40 €
In Sonderfällen sind Abweichungen der Gebühren möglich.
Informationen:
Widerruf der Genehmigung in folgenden Fällen:
- Fahren ohne eingetragenen Begleiter
- Begleiter kann den eigenen Führerschein nicht vorweisen
- Begleiter hat mehr als 0,5 Promille Alkohol oder steht unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Drogen)
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Antrag zur Teilnahme BF 17 |
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Beiblatt Begleiter |
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Info Vorbereitungsveranstaltung BF 17 |
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Schlüsselzahlentabelle |
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






