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Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

 

Kurzbeschreibung:

 

Der Grundgedanke dieses Modells ist, mehr Fahrpraxis, Routine und Erfahrung als Teilnehmer am Straßenverkehr zu gewinnen. Die gewünschte Folge hieraus ist ein reduziertes Risiko, weniger Gefahr und dadurch auch weniger Unfälle, da gerade Fahranfänger/innen ein überdurchschnittliches Unfallrisiko haben.

Das Modell gilt nur für die Klassen B und BE!!

Der Antrag wird zusätzlich zum "normalen" Ersterteilungsantrag gestellt (s. Formulare).

 

 

Was benötigt man zur Antragstellung (Ersterteilungsantrag)?

 

 

 

 

 

Zusätzlich für das "BF 17":

 

 

 

 

Anforderungen an einen Begleiter:

 

·         Mindestalter: 30 Jahre

·         Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. vergleichbarer deutscher oder EU-Klassen seit mindestens 5 Jahren

·         Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen

 

 

Gebühren:                   Ersterteilungsantrag:          43,40 €

                                      Zusatzantrag BF 17:            8,70 €

                                      Kosten pro Begleiter:           8,40 €

                                      In Sonderfällen sind Abweichungen der Gebühren möglich.

 

 

Informationen:

 

Widerruf der Genehmigung in folgenden Fällen:

 

 

 
pdf .gif Antrag zur Teilnahme BF 17
pdf .gif Beiblatt Begleiter
pdf .gif Info Vorbereitungsveranstaltung BF 17
pdf .gif Schlüsselzahlentabelle

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fahrerlaubnisbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9810

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe