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Kurzbeschreibung:
Der Grundgedanke des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) ist, mehr Fahrpraxis, Routine und Erfahrung als Teilnehmer am Straßenverkehr zu gewinnen. Die gewünschte Folge hieraus ist ein reduziertes Risiko, weniger Gefahr und dadurch auch weniger Unfälle, da gerade Fahranfänger/innen ein überdurchschnittliches Unfallrisiko haben.
BF17 gilt nur für die Klassen B und BE!!
Der Antrag wird zusätzlich zum "normalen" Ersterteilungsantrag gestellt (s. Formulare).
Was benötigt man zur Antragstellung (Ersterteilungsantrag)?
Zusätzlich für das "BF 17":
Anforderungen an eine Begleitperson:
· Mindestalter: 30 Jahre
· Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
· Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Gebühren: Ersterteilungsantrag: 43,40 €
Zusatzantrag BF 17: 8,70 €
Kosten pro Begleiter: 8,40 €
In Sonderfällen sind Abweichungen der Gebühren möglich.
Informationen:
Widerruf der Genehmigung in folgenden Fällen:
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Antrag zur Teilnahme BF 17 |
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Beiblatt Begleiter |
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Info Vorbereitungsveranstaltung BF 17 |
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Schlüsselzahlentabelle |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe