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Berufskraftfahrer-Qualifikation

 

Kurzbeschreibung:

 

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt nur für Berufskraftfahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (LKW- und Busfahrerlaubnisse).

 

Im Folgenden sind die Voraussetzungen zum Erwerb der unterschiedlichen Qualifikationen aufgeführt. Diese können bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei bestimmten Ausbildungsstätten erworben werden. Anerkannte Ausbildungsstätten für Hessen sind aus der Anlage ersichtlich.

 

  1. Grundqualifikation (GQ)

    Für alle Ersterwerber, sofern sie beruflich tätig werden wollen.
    Vorgeschrieben für D-Klassen seit dem 10.09.2008 und für C-Klassen seit dem 10.09.2009.
    Wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK oder durch Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in.

    Wer bis zum 09.09.2008 die Fahrerlaubnis der D-Klassen erworben hat bzw. bis zum 09.09.2009 die Fahrerlaubnis der C-Klassen erwirbt, besitzt die GQ kraft Gesetz (Besitzstandswahrung).

 

  1. Beschleunigte Grundqualifikation (bQG)

    Für Ersterwerber möglich, wenn ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist:

    -      18 Jahre bei den Klassen C1 und C1E (Wahlmöglichkeit ob GQ oder bGQ)
    -      23 Jahre bei den Klassen D und DE (21 Jahre wenn nur Linienverkehr bis
           50 km gefahren wird, dann Wahlmöglichkeit ob GQ oder bGQ)
    -      21 Jahre bei allen übrigen Klassen

    Wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK.

 

  1. Weiterbildung (WB)

    Wird in Fällen einer absolvierten GQ 5 Jahre nach deren Erwerb fällig. Die WB umfasst 35 Stunden à 60 min und kann am Stück oder aber in einzelnen Abschnitten absolviert werden.

    Ansonsten gilt für Personen mit Besitzstandswahrung (s. Punkt 1):

    a)    D-Klassen bei Erwerb bis zum 09.09.2008:
           Weiterbildung ab 10.09.2008 - 10.09.2013, spätestens bis 09.09.2015

    b)    C-Klassen bei Erwerb bis zum 09.09.2009:
           Weiterbildung ab 10.09.2009 - 10.09.2014, spätestens bis 09.09.2016

 

 

Eintragung der Maßnahme in den Führerschein:

 

Eine erfolgreich absolvierte Grundqualifikation oder Weiterbildung wird im Führerschein durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 mit Gültigkeitsdatum dokumentiert.

Der Fahrerlaubnisbehörde sind dazu folgende Unterlagen vorzulegen:

 

¨       Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

 

¨       Ein biometrisches Passfoto

 

¨       Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation bzw. Weiterbildung

 

 

Gebühren:

 

¨       28,60 €
bei Vorlage eines Qualifikationsnachweises zzgl. der jeweiligen Antragsgebühr

 

¨       21,50 €
bei Eintragung der Schlüsselzahl mit Besitzstandswahrung (ohne Nachweise)

 

 

 
pdf .gif Anerkannte Ausbildungsstätten BKrFGQ
pdf .gif Änderungsantrag
pdf .gif Umstellung Kl. 2
pdf .gif Verlängerungsantrag C
pdf .gif Verlängerungsantrag D
pdf .gif Schlüsselzahlentabelle

Dienststellen

Fahrerlaubnisbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9810

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe