Berufskraftfahrer-Qualifikation
Kurzbeschreibung:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt nur für Berufskraftfahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (LKW- und Busfahrerlaubnisse).
Im Folgenden sind die Voraussetzungen zum Erwerb der unterschiedlichen Qualifikationen aufgeführt. Diese können bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei bestimmten Ausbildungsstätten erworben werden. Anerkannte Ausbildungsstätten für Hessen sind aus der Anlage ersichtlich.
- Grundqualifikation (GQ)
Für alle Ersterwerber, sofern sie beruflich tätig werden wollen.
Vorgeschrieben für D-Klassen seit dem 10.09.2008 und für C-Klassen seit dem 10.09.2009.
Wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK oder durch Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in.
Wer bis zum 09.09.2008 die Fahrerlaubnis der D-Klassen erworben hat bzw. bis zum 09.09.2009 die Fahrerlaubnis der C-Klassen erwirbt, besitzt die GQ kraft Gesetz (Besitzstandswahrung).
- Beschleunigte Grundqualifikation (bQG)
Für Ersterwerber möglich, wenn ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist:
- 18 Jahre bei den Klassen C1 und C1E (Wahlmöglichkeit ob GQ oder bGQ)
- 23 Jahre bei den Klassen D und DE (21 Jahre wenn nur Linienverkehr bis
50 km gefahren wird, dann Wahlmöglichkeit ob GQ oder bGQ)
- 21 Jahre bei allen übrigen Klassen
Wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK.
- Weiterbildung (WB)
Wird in Fällen einer absolvierten GQ 5 Jahre nach deren Erwerb fällig. Die WB umfasst 35 Stunden à 60 min und kann am Stück oder aber in einzelnen Abschnitten absolviert werden.
Ansonsten gilt für Personen mit Besitzstandswahrung (s. Punkt 1):
a) D-Klassen bei Erwerb bis zum 09.09.2008:
Weiterbildung ab 10.09.2008 - 10.09.2013, spätestens bis 09.09.2015
b) C-Klassen bei Erwerb bis zum 09.09.2009:
Weiterbildung ab 10.09.2009 - 10.09.2014, spätestens bis 09.09.2016
Eintragung der Maßnahme in den Führerschein:
Eine erfolgreich absolvierte Grundqualifikation oder Weiterbildung wird im Führerschein durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 mit Gültigkeitsdatum dokumentiert.
Der Fahrerlaubnisbehörde sind dazu folgende Unterlagen vorzulegen:
¨ Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
¨ Ein biometrisches Passfoto
¨ Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
Gebühren:
¨ 28,60 €
bei Vorlage eines Qualifikationsnachweises zzgl. der jeweiligen Antragsgebühr
¨ 21,50 €
bei Eintragung der Schlüsselzahl mit Besitzstandswahrung (ohne Nachweise)
|
|
Anerkannte Ausbildungsstätten BKrFGQ |
|
|
Änderungsantrag |
|
|
Umstellung Kl. 2 |
|
|
Verlängerungsantrag C |
|
|
Verlängerungsantrag D |
|
|
Schlüsselzahlentabelle |
Dienststellen
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






