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Kurzbeschreibung:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt nur für Berufskraftfahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (LKW- und Busfahrerlaubnisse).
Im Folgenden sind die Voraussetzungen zum Erwerb der unterschiedlichen Qualifikationen aufgeführt. Diese können bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei bestimmten Ausbildungsstätten erworben werden. Anerkannte Ausbildungsstätten für Hessen sind aus der Anlage ersichtlich.
Eintragung der Maßnahme in den Führerschein:
Eine erfolgreich absolvierte Grundqualifikation oder Weiterbildung wird im Führerschein durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 mit Gültigkeitsdatum dokumentiert.
Der Fahrerlaubnisbehörde sind dazu folgende Unterlagen vorzulegen:
¨ Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
¨ Ein biometrisches Passfoto
¨ Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
Gebühren:
¨ 28,60 €
bei Vorlage eines Qualifikationsnachweises zzgl. der jeweiligen Antragsgebühr
¨ 21,50 €
bei Eintragung der Schlüsselzahl mit Besitzstandswahrung (ohne Nachweise)
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Anerkannte Ausbildungsstätten BKrFGQ |
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Änderungsantrag |
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Umstellung Kl. 2 |
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Verlängerungsantrag C |
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Verlängerungsantrag D |
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Schlüsselzahlentabelle |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe