Ersatzführerschein
Kurzbeschreibung:
Wenn Ihnen Ihr Führerschein gestohlen wurde oder verloren ging, müssen Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen. Ebenso können Sie einen Ersatzführerschein beantragen, wenn Ihr Führerschein unbrauchbar ist (z. B. zerbrochen, unleserlich usw.) oder sich persönliche Daten geändert haben (z. B. Namensänderung u. ä.).
Bei Antragstellung immer vorzulegende Unterlagen sind:
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Ein aktuelles biometrisches Passfoto
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
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Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde.
Zusätzlich vorzulegen bei Diebstahl:
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Diebstahlanzeige der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte mit Übersetzung der ausländischen Anzeige)
Zusätzlich vorzulegen bei Verlust:
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Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)
Zusätzlich vorzulegen bei Unbrauchbarkeit:
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Vorlage (sofern noch Reste vorhanden) des unbrauchbaren Führerscheins oder einer Eidesstattlichen Versicherung über die Unbrauchbarkeit (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)
Zusätzlich vorzulegen bei Datenänderung:
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Vorlage einer Bescheinigung, aus der die Änderung der Daten hervorgeht (z. B. Heiratsurkunde, ärztliche Bescheinigung über den Wegfall einer Sehhilfe usw.), Berufskraftfahrer entnehmen die Unterlagen bitte der Rubrik "Berufskraftfahrer-Qualifikation"
Gebühren: 24,00 € - 31,30 €
Informationen:
Den Antrag auf Ersatz können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.
Ausnahmen:
Neu-Anspach: hier können keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins gestellt werden
Glashütten: hier werden nur Anträge wegen Diebstahl und Verlust entgegen genommen. Alle anderen Ersatzanträge nimmt das BIS (BürgerInfoService) beim Hochtaunuskreis an.
Schmitten: hier werden keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins und zur Verlängerung entgegen genommen.
Bad Homburg, Steinbach und Grävenwiesbach:
Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises
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Änderungsantrag |
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Beiblatt Umstellung Klasse 3 |
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Ersatzantrag |
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Schlüsselzahlentabelle |
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Tabelle Umstellung alt-neu |
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






