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Ersatzführerschein

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Wenn Ihnen Ihr Führerschein gestohlen wurde oder verloren ging, müssen Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen. Ebenso können Sie einen Ersatzführerschein beantragen, wenn Ihr Führerschein unbrauchbar ist (z. B. zerbrochen, unleserlich usw.) oder sich persönliche Daten geändert haben (z. B. Namensänderung u. ä.).

 

 

Bei Antragstellung immer vorzulegende Unterlagen sind:

 

 

  1. Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  2. Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  3. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde.

 

Zusätzlich vorzulegen bei Diebstahl:

 

 

Zusätzlich vorzulegen bei Verlust:

 

 

Zusätzlich vorzulegen bei Unbrauchbarkeit:

 

 

Zusätzlich vorzulegen bei Datenänderung:

 

 

 

Gebühren:  24,00 € - 31,30 €

 

 

Informationen:

 

Den Antrag auf Ersatz können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.

 

Ausnahmen:

 

Neu-Anspach:     hier können keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins gestellt werden

 

Glashütten:          hier werden nur Anträge wegen Diebstahl und Verlust entgegen genommen. Alle anderen Ersatzanträge nimmt das BIS (BürgerInfoService) beim Hochtaunuskreis an.

 

Schmitten:           hier werden keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins und zur Verlängerung entgegen genommen.

 

Bad Homburg, Steinbach und Grävenwiesbach:

Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises

 

 
pdf .gif Änderungsantrag
pdf .gif Beiblatt Umstellung Klasse 3
pdf .gif Ersatzantrag
pdf .gif Schlüsselzahlentabelle
pdf .gif Tabelle Umstellung alt-neu

Dienststellen und Öffnungszeiten

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Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9810

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe