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Kurzbeschreibung:
Wenn Ihnen Ihr Führerschein gestohlen wurde oder verloren ging, müssen Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen. Ebenso können Sie einen Ersatzführerschein beantragen, wenn Ihr Führerschein unbrauchbar ist (z. B. zerbrochen, unleserlich usw.) oder sich persönliche Daten geändert haben (z. B. Namensänderung u. ä.).
Bei Antragstellung immer vorzulegende Unterlagen sind:
Zusätzlich vorzulegen bei Diebstahl:
Zusätzlich vorzulegen bei Verlust:
Zusätzlich vorzulegen bei Unbrauchbarkeit:
Zusätzlich vorzulegen bei Datenänderung:
Gebühren: 24,00 € - 31,30 €
Informationen:
Den Antrag auf Ersatz können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.
Ausnahmen:
Neu-Anspach: hier können keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins gestellt werden
Glashütten: hier werden nur Anträge wegen Diebstahl und Verlust entgegen genommen. Alle anderen Ersatzanträge nimmt das BIS (BürgerInfoService) beim Hochtaunuskreis an.
Schmitten: hier werden keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins und zur Verlängerung entgegen genommen.
Bad Homburg, Steinbach und Grävenwiesbach:
Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises
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Änderungsantrag |
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Beiblatt Umstellung Klasse 3 |
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Ersatzantrag |
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Schlüsselzahlentabelle |
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Tabelle Umstellung alt-neu |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe