Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Kurzbeschreibung:
Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis sind - je nach beantragter Klasse - verschiedene Unterlagen vorzulegen. Auch Anforderungen an das Mindestalter der jeweiligen Klasse sind zu erfüllen.
Die folgende Übersicht nennt die Erteilungsvoraussetzungen und die jeweils benötigten Unterlagen.
Der Formantrag ist entweder bei der Fahrschule oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments
- Ein biometrisches Passfoto
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Sehtestbescheinigung
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE und C1E
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe"
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E
- Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
Gebühren: 42,60 - 43,40 €
Informationen:
Bei Einreichung des Antrages bitte nicht vergessen, die Fahrschule mit vollständiger Anschrift (ggf. Stempel) anzugeben.
Die theoretische Fahrprüfung wird am PC abgelegt und ist nur in folgenden Sprachen zugelassen: deutsch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch.
Der Prüfort der praktischen Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt und richtet sich nach dem Hauptwohnort. Ausnahmen müssen gesondert beantragt werden.
Sollte man vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis bereits straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen sein, hat die Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dies geschieht durch Anordnung einer fachärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Die Fahrerlaubnis der beschränkten Klasse A (Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg) erweitert sich nach 2 Jahren automatisch auf die volle Klasse A.
Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung entweder direkt vom Prüfer ausgehändigt oder kann später bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
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Fahrerlaubnisklassen |
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Mindestalter Fahrerlaubnis |
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Geltungsdauer Führerscheine |
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Schlüsselzahlentabelle |
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






