|
|
|
Kurzbeschreibung:
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist notwendig, wenn man ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen führen möchte. Außerdem ist sie erforderlich zum Führen von Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei Ferienziel-Reisen, wenn man nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D oder D1 ist.
Zur Beantragung der Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung benötigen Sie:
Zusätzlich benötigen Sie für
Gebühren: 38,00 € - 42,60 €
Informationen:
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur an Inhaber von Kartenführerscheinen erteilt (ggf. ist die Umstellung zeitgleich mit zu beantragen).
Keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt man für:
Bewerber für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit erfüllen. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden und mindestens 21 Jahre alt sein (sollten lediglich Krankenkraftwagen geführt werden: 19 Jahre)
|
|
Antrag Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe