Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Kurzbeschreibung:
Zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug sind - je nach beantragter Klasse - verschiedene Unterlagen vorzulegen.
Der Formantrag ist direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten und wird auf Wunsch gerne zugesandt (telefonisch anzufordern).
Je nach Art des Fahrerlaubnisentzuges kann die Fahrerlaubnisbehörde vor der Wiedererteilung noch ein Aufbauseminar, einen Kurs oder ein Gutachten anordnen; dies wird jeweils im Einzelfall entschieden. Mehr dazu unten auf dieser Seite.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments
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Ein biometrisches Passfoto
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Führungszeugnis der Belegart "O" (wird beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes beantragt)
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T
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Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort", wenn die entzogene Fahrerlaubnis vor 1970 erteilt war
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Sehtestbescheinigung
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE, C1E und CE79
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Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe"
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Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (entfällt bei MPU-Anordnung)
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Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV anstelle der Sehtestbescheinigung
Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E
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Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (entfällt bei MPU-Anordnung)
Gebühren: 154,00 € - 157,89 €
Fahrerlaubnisentzug durch Gericht oder Staatsanwaltschaft mit Urteil oder Strafbefehl
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






