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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug

 

Kurzbeschreibung:

 

Zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug sind - je nach beantragter Klasse - verschiedene Unterlagen vorzulegen.

 

Der Formantrag ist direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten und wird auf Wunsch gerne zugesandt (telefonisch anzufordern).

 

Je nach Art des Fahrerlaubnisentzuges kann die Fahrerlaubnisbehörde vor der Wiedererteilung noch ein Aufbauseminar, einen Kurs oder ein Gutachten anordnen; dies wird jeweils im Einzelfall entschieden. Mehr dazu unten auf dieser Seite.

 

 

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:

 

 

Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T

 

 

Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE, C1E und CE79

 

 

 

 

Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E

 

 

 

Gebühren:     154,00 € - 157,89 €

 

 

Fahrerlaubnisentzug durch Gericht oder Staatsanwaltschaft mit Urteil oder Strafbefehl

 

Fahrerlaubnisentzug durch die Behörde


Dienststellen und Öffnungszeiten

Fahrerlaubnisbehörde

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Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9810

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

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61352 Bad Homburg v.d. Höhe