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Punkterecht

 

Kurzbeschreibung:

 

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, werden im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen und mit Punkten bewertet.

(Ordnungswidrigkeiten mit 1-4 Punkten, Straftaten mit 5-7 Punkten)

 

Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt dort eingetragene Verkehrsverstöße an die Fahrerlaubnisbehörde, wenn die jeweiligen Punktestände erreicht bzw. überschritten werden.

 

 

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde:

 

1. Punktestand 8 - 13 Punkte

 

 

2. Punktestand 14 - 17 Punkte

 

 

 

3. Punktestand 18 oder mehr Punkte

 

 

 

Tilgung von Punkten

 

Ordnungswidrigkeitsvergehen
werden 2 Jahre nach Rechtskraft aus dem VZR getilgt, außer in dieser Zeit kommt ein neues Vergehen hinzu: dann tritt eine Verlängerung ein, jedoch bis höchstens 5 Jahre nach Rechtskraft. Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten können auch länger eingetragen bleiben.

 

Straftaten
bleiben mindestens 5 Jahre eingetragen; bei Alkohol- oder Drogendelikten 10 Jahre. Diese Fristen verlängern sich, wenn neue Straftaten hinzukommen.
Liegt ein Fahrerlaubnisentzug oder eine -sperre vor, beginnt die 10-jährige Tilgungsfrist 5 Jahre nach der Entscheidung an, sonst am Tag der Entscheidung.


Dienststellen und Öffnungszeiten

Fahrerlaubnisbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9810

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe