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Kurzbeschreibung:
Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, ist in den meisten Fällen verpflichtet, diese nach Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, wenn weiter Kraftfahrzeuge im Inland geführt werden sollen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen, wenn man einen Führerschein aus einem der in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannten Staaten besitzt:
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus Staaten, die nicht in der Anlage 11 genannt sind, müssen eine theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen und benötigen zusätzlich:
Gebühren: 35,00 €- 43,40 €
Informationen:
Falls die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrscht wird, sollte bei Antragstellung ein Dolmetscher mitgebracht werden!
Sollten die Klassen C oder D umgeschrieben werden, sind ggf. noch zusätzliche Unterlagen erforderlich. Diese teilt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde mit.
Lernführerscheine können nicht umgeschrieben werden!!!
Inhaber einer EU/EWR-Fahrerlaubnis sind nicht dazu verpflichtet, ihren Führerschein umzuschreiben, da dieser in vollem Umfang im Bundesgebiet gültig ist. Eine Umschreibung ist jedoch erforderlich, falls der EU-Führerschein nur befristet gültig ist.
Sonstige ausländische Führerscheine berechtigen für 6 Monate nach der Einreise noch zum Führen der zugelassenen Fahrzeugklassen, sofern der Führerschein solange gültig ist. Danach bzw. vor Ablauf der Gültigkeit muss ein Antrag auf Umschreibung gestellt werden, wenn man weiter Fahrzeuge fahren möchte. Ausnahmegenehmigungen werden nur für Personen erteilt, die höchstens 1 Jahr in Deutschland bleiben (Nachweispflicht!). Die Aushändigung der deutschen Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel nicht vor Ablauf von fast 6 Monaten nach der Einreise (EU-Wohnsitzprinzip), außer der ausländische Führerschein läuft in dieser Zeit ab.
Der ausländische Führerschein wird zur Umschreibung anerkannt, wenn der/die Inhaber/in sich bei dessen Ausstellung mindestens 6 Monate im Ausland aufgehalten hat und bei (Wieder-) Einreise im Besitz dieses Führerscheins war. Außerdem muss der Führerschein bei Antragstellung noch gültig sein.
Hinweis:
Die ausländische Fahrerlaubnis ist bei der Aushändigung/Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben!!!
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Tabelle Umschreibung |
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Schlüsselzahlentabelle |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe