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Verlängerung einer Fahrerlaubnis

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Seit dem 01.01.1999 sind die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C, D1 und D, (Kfz über 3,5 t und Busführerscheine) nicht mehr unbefristet gültig, sondern werden in den Klassen C1 und C1E bis zum 50. Lebensjahr ausgestellt, ab dem 45. Lebensjahr für 5 Jahre. Die Klassen C und CE sowie die D-Klassen werden für jeweils 5 Jahre ausgestellt.

(Ausnahme: Für Inhaber der Altklassen 2 und 3 sind die Klassen C1 und C1E unbefristet gültig und die Klasse CE79 (Sonderklasse) bis zum 50. Lebensjahr: Besitzstandswahrung).

 

 

Bei Antragstellung vorzulegende Unterlagen für eine Verlängerung sind:

 

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto 
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) 
  • Ärztliches Gutachten nach der Anlage 5 Nr. 1 der FeV 
  • Augenärztliches Gutachten nach der Anlage 6 der FeV 
  • Originalführerschein 
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde

 

Vorzulegen ist zusätzlich für die Verlängerung eines Busführerscheins (D1, D):

 

  • Ein aktuelles Führungszeugnis der Belegart "O" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)

 

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (Leistungstest), wenn man bei Antragstellung das 50. Lebensjahr überschritten hat

 

Berufskraftfahrer, die bereits eine Weiterbildung absolviert haben, legen zusätzlich vor:

 

  • Nachweis über die abgeschlossene Weiterbildung (35 Stunden à 60 min)

 

 

 

Gebühren:              42,60 €
                                 28,60 € zusätzlich bei Einreichung eines Weiterbildungsnachweises

 

 

Informationen:

 

Die Klassen C und CE werden ungeachtet des Alters für 5 Jahre ausgestellt. Es soll damit gewährleistet sein, dass Personen, die diese Fahrzeuge führen, nachweisen, dass sie körperlich dazu auch weiterhin in der Lage sind. Dies geschieht durch die Vorlage von ärztlichen und augenärztlichen Gutachten, wie sie in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschrieben sind.

 

Den Antrag auf Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und CE79 können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.

 

Ausnahme:

Bad Homburg, Steinbach, Glashütten, Schmitten und Grävenwiesbach:


Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises im Landratsamt.

 

Verlängerungsanträge für die Klassen D1, D1E, D und DE sind generell bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

 
pdf .gif Verlängerungsantrag C
pdf .gif Verlängerungsantrag D
pdf .gif Geltungsdauer
pdf .gif Schlüsselzahlentabelle
pdf .gif Anerkannte Ausbildungsstätten BKrFGQ

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fahrerlaubnisbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9810

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe