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Kurzbeschreibung:
Seit dem 01.01.1999 sind die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C, D1 und D, (Kfz über 3,5 t und Busführerscheine) nicht mehr unbefristet gültig, sondern werden in den Klassen C1 und C1E bis zum 50. Lebensjahr ausgestellt, ab dem 45. Lebensjahr für 5 Jahre. Die Klassen C und CE sowie die D-Klassen werden für jeweils 5 Jahre ausgestellt.
(Ausnahme: Für Inhaber der Altklassen 2 und 3 sind die Klassen C1 und C1E unbefristet gültig und die Klasse CE79 (Sonderklasse) sowie die Klassen C und CE bis zum 50. Lebensjahr: Besitzstandswahrung).
Bei Antragstellung vorzulegende Unterlagen für eine Verlängerung sind:
Vorzulegen ist zusätzlich für die Verlängerung eines Busführerscheins (D1, D):
Berufskraftfahrer, die bereits eine Weiterbildung absolviert haben, legen zusätzlich vor:
Gebühren: 42,60 €
28,60 € zusätzlich bei Einreichung der Weiterbildungsnachweise
Informationen:
Diese Fahrerlaubnisklassen werden für 5 Jahre ausgestellt. Es soll damit gewährleistet sein, dass Personen, die diese Fahrzeuge führen, nachweisen, dass sie körperlich dazu auch weiterhin in der Lage sind. Dies geschieht durch die Vorlage von ärztlichen und augenärztlichen Gutachten, wie sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgeschrieben sind.
Den Antrag auf Verlängerung stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hochtaunuskreises im Landratsamt.
Ausnahme bei Verlängerung der Klassen C und CE (LKW):
Diesen Antrag können Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Usingen stellen, sofern dort Ihr Hauptwohnsitz ist.
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Verlängerungsantrag C |
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Verlängerungsantrag D |
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Geltungsdauer |
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Schlüsselzahlentabelle |
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Anerkannte Ausbildungsstätten BKrFGQ |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe