Anordnungen/Genehmigungen von Verkehrseinrichtungen
Verkehrseinrichtungen sind Einrichtungen an oder auf der Straße, die der Regelung des Straßenverkehrs dienen. Dies können z. B. Verkehrsschilder, Lichtsignalanlagen oder Fußgängerüberwege sein.
Diese Verkehrseinrichtungen sind durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde förmlich anzuordnen. Die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises ist innerhalb des Kreisgebietes zuständig für
Bundesstraßen - ausgenommen für den Stadtbereich Bad Homburg v.d.Höhe -
Landesstraßen - ausgenommen für die Stadtbereiche Bad Homburg v.d.Höhe und Oberursel (Taunus) -
Für Kreis- und Gemeindestraßen, auf Landesstraßen im Bereich der Städte Oberursel (Taunus) und Bad Homburg v.d.Höhe und für Bundesstraßen im Stadtgebiet von Bad Homburg v.d.Höhe wenden Sie sich bitte an das dortige Ordnungsamt.
Bei Störungen und Ausfällen, Beschädigungen (z.B. aufgrund von Unfällen) usw. sind die Straßenmeistereien zu benachrichtigen.
Links:
Straßenverkehrsbehörden im HTK
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kreisstraßen und Verkehrsrecht | ||||
|
Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung |
3-325 | 06172-999-4500 | 0672-999-9824 | |
|
Scherf, Carsten
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4510 | 06172-999-9824 | |
|
Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4540 | 06172-999-9824 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Kreisstraßen, VerkehrsrechtAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






