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Europäischer Feuerwaffenpass

Ein Europäischer Feuerwaffenpass wird benötigt, wenn Sie als Jäger
oder Sportschütze bei Reisen ins EU-Ausland eine oder mehrere Ihrer Schusswaffen mitnehmen möchten, z.B. Einladung als Jagdgast oder Teilnahme an Schießwettkämpfen.
Der Antrag ist unter Vorlage der Waffenbesitzkarte/n bei der zuständigen Waffenbehörde zu stellen.

 

 


Feuerwaffenpass

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Meyer, Horst
Stellv. Fachbereichsleiter
3-214 06172-999-4810 06172-999-9825 E-Mail
Deibel, Svetlana 3-216 06172-999-4814 06172-999-9825 E-Mail
Nedwed, Eugen 3-218 06172-999-4813 06172-999-9825 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ordnungs- und Gewerberecht, Schornsteinfeger

Email

Telefon: 06172-999-4800

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe